Kommunale Wärmeplanung@RBS wave

Mit der Novellierung bzw. Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes KSG BW schreibt die Landesregierung nicht nur konkrete Klimaschutzziele fest, sondern gibt auch konkrete Maßnahmen vor. Das KSG BW nimmt dabei insbesondere die Wärmewende in den Fokus, welche ein ganz wesentlicher Bestandteil für das Erreichen der Landes- bzw. Bundesklimaschutzziele ist.

Für die Realisierung einer klimaneutralen Gebäude-Wärmeversorgung in Baden-Württemberg bis 2050 wird die kommunale Wärmeplanung zukünftig auf kommunaler Ebene eine zentrale Rolle spielen. Basierend auf der Analyse des Wärmebedarfs vor Ort, der Potenzialermittlung zur Nutzung Erneuerbarer Energien und Abwärme zeichnet der Wärmeplan ein konkretes flächendeckendes Entwicklungsszenario für eine Kommune vor. Der Wärmeplan bildet damit die wesentliche Informationsgrundlage und Triebfeder für die Wärmewende und soll ein koordiniertes Vorgehen aller Akteure ermöglichen.

Für große Kreisstädte und Stadtkreise ist die kommunale Wärmeplanung verpflichtend. Aber auch kleinere Kommunen können einen stärkeren Beitrag zur Wärmewende leisten – für die kommunale Wärmeplanung wird es ab dem Frühjahr 2021 ein Förderprogramm geben.

Die RBS wave unterstützt Kommunen bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung und beim Gelingen der lokalen Wärmewende.

Lesen Sie hierzu auch das Interview von RBS wave-Geschäftsführer Erwin Kober in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift „die:Gemeinde“.

Ihr Ansprechpartner zum Thema
Kommunale Wärmeplanung:

Tim Kazenmaier
Telefon: 07243 5888-129