Wir garantieren eine fristgerechte Umsetzung
Die Einführung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Trinkwasserschutzes. Bei der Umsetzung werden Wasserversorger aber auch in die Pflicht genommen. Bis zum 12. November 2025 müssen sie eine umfassende Risikobewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete vornehmen lassen und ein risikobasiertes Untersuchungsprogramm festzulegen. Es heißt also schnell handeln.
Ihre Pflicht ist unsere Expertise
Als Spezialisten auf den erforderlichen Gebieten übernehmen für Sie die gesamte Bearbeitung. Auf die meisten Daten greifen wir direkt zu, ohne dass Sie tätig werden müssen. Gerne nutzen wir auch bestehende Tools wie RiskPlus oder Trim®online. Und das Beste: Wir decken alle relevanten Fachbereiche (Versorgungstechnik, Umwelttechnik und Hydrogeologie) im Haus selbst ab.
Unser Leistungspaket zur TrinkwEGV
- Bestimmung und Kartierung des Einzugsgebiets
- Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
- Festlegung eines Untersuchungsprogramms
- Erstellung einer umfassenden Dokumentation
- Garantie der fristgerechten Umsetzung
- Vernetzte Softwarelösungen
- Expertise in Versorgungstechnik, Umwelttechnik und Hydrogeologie im Haus