Erstellung einer Systematik für die Ermittlung von Löschwasserkosten

Seit dem 02.02.2010 dürfen Kosten, die durch die Löschwasservorhaltung über die Trinkwasserversorgung verursacht werden, nicht mehr in den Wasserpreis eingerechnet werden.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass nicht jeder Verbraucher im gleichen Umfang mit Löschwasser versorgt werden kann. Aufgrund dessen stellt die Verrechnung der Löschwasserkosten in den Wasserpreis einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Verantwortungsträger für die Löschwasservorhaltung (Grundschutz) sind die Kommunen und Städte (ausgenommen von Rheinland-Pfalz). Die Wasserversorgungsunternehmen (außer Regiebetrieb) sind somit nicht verpflichtet, die Löschwasserversorgung unentgeltlich bereitzustellen. Der Mehraufwand, resultierend aus der Löschwasservorhaltung über die Trinkwasserversorgung, kann den Kommunen und Städten in Rechnung gestellt werden.

Im Rahmen einer Masterthesis, die auch in der Fachzeitschrift 3R publiziert wurde, konnte diesbezüglich eine allgemein gültige Systematik entwickelt werden, die von allen Wasserversorgungsunternehmen verwendet werden kann. Sie ermöglicht eine selbständige Berechnung der Kapital- und Betriebskosten, die aus der Löschwasservorhaltung über die Trinkwasserversorgung verursacht werden.

Die Systematik erfasst dabei die löschwasserrelevanten Bereiche der bestehenden Trinkwasserversorgung nach aktuellen Auslegungsparametern und bewertet diese anhand historischer Gesichtspunkte.

Ausschlaggebend für die Betrachtung der Löschwasserrelevanz sind diejenigen Anlagen, welche durch die Bereitstellung von Löschwasser direkt betroffen und spezifisch dafür ausgelegt wurden.

Folgende Anlagen der Trinkwasserversorgung wurden näher beleuchtet:

  • Speicheranlagen → Löschwasserreserve
  • Trinkwasserleitung → Querschnittsvergrößerung
  • Druckerhöhungsanlage → Erhöhung der Pumpenleistung
  • Hydranten → Anzahl, Grundvoraussetzungen


Fazit der Publikation

Um die löschwasserbedingte Kapitalbindung in der Trinkwasserversorgung festzulegen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Löschwasserversorgung sowie die Grundlagen zur Ermittlung der löschwasserbedingten Kapitalbindung in den Wasserversorgungsanlagen analysiert, aufbereitet und zusammengefasst werden.

Dies umfasst zum einen die Analyse der Wasserverbräuche, zum anderen die Auslegung und Bemessung der relevanten Wasserversorgungsanlagen (unter Berücksichtigung der früheren Auslegung und Bemessung). Hierfür werden die Faktoren der historischen Dimensionierungsparameter gebildet und dann, je nachdem wie die Anlage ausgelegt worden ist (welcher Trinkwasser- und Löschwassermenge), gewichtet.

Die folgende Abbildung zeigt eine mögliche Abgrenzung, mit der die Löschwasseranteile [%] in den einzelnen Wasserversorgungsanlagen festgelegt werden könnten.

Löschwasseranteile

 

 

 

 

 
Abbildung 1:           Löschwasseranteile

Aufgrund dieser Löschwasseranteile [%] könnte unter Berücksichtigung von Kapital- und Betriebskosten, die löschwasserbedingte Kapitalbindung der einzelnen Anlagen bzw. im Trinkwasserversorgungssystem, ermittelt werden (vgl. Abbildung 2).

Löschwasserbedingte Kapitalbindung im Wasserversorgungssystem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Abbildung 2:           Löschwasserbedingte Kapitalbindung im Wasserversorgungssystem